Leistungen

BAFA Energieberatung für Wohngebäude

Unser Unternehmen bietet Ihnen spezielle Dienstleistungen im Bereich der geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude an. Diese Gebäudekategorie umfasst quee Bauwerke, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden. Im Rahmen unserer Beratung stellen wir Ihnen folgende Module zur Verfügung:

Modul 1: Energieaudit nach DIN EN 16247:
Mithilfe des Energieaudits erstellen wir ein detailliertes Energieverbrauchsprofil für Ihr Unternehmen. Dabei analysieren wir nicht nur die Energieverbrauchsdaten der Gebäudehülle und Anlagentechnik, sondern auch die Produktions- und Prozessenergie. Zusätzlich erfassen wir Nutzerdaten, um Ihnen energetisch und finanziell sinnvolle Maßnahmen zu empfehlen. Diese werden Ihnen mit nachvollziehbaren Daten erläutert.

Förderung:
Das BAFA unterstützt das Energieaudit mit einer Förderung von bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses hängt von den Energiekosten Ihres Unternehmens ab:
  • Unternehmen mit Energiekosten über 10.000 Euro pro Jahr erhalten einen maximalen Zuschuss von 6.000 Euro.
  • Unternehmen mit Energiekosten unter 10.000 Euro pro Jahr erhalten einen maximalen Zuschuss von 1.200 Euro.
Modul 2: Energieberatung nach DIN V 18599:
Unsere Energieberatung beinhaltet eine umfassende Analyse des Ist-Zustands Ihres Gebäudes. Dabei bieten wir zwei Programme an:
  • a) Schritt-für-Schritt-Sanierung: Wir zeigen Ihnen individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasste Maßnahmen auf, mit denen Sie einen Effizienzgebäudestandard erreichen können.
  • b) Sanierung in einem Zug (Komplettsanierung): Falls Sie eine Komplettsanierung anstreben, unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und Anlagentechniken, um einen Effizienzgebäudestandard zu erreichen.
Auch Neubauberatungen für Nichtwohngebäude können gefördert werden, sofern ein Effizienzgebäudestandard angestrebt wird.

Förderung:
Das BAFA fördert diese Energieberatung ebenfalls mit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Nettogrundfläche des Gebäudes:
  • Nettogrundfläche unter 200 m²: maximaler Zuschuss von 1.700 Euro.
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m²: maximaler Zuschuss von 5.000 Euro.
  • Nettogrundfläche über 500 m²: maximaler Zuschuss von 8.000 Euro.
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung:
Die Contracting-Orientierungsberatung bezieht sich auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie. Dabei optimieren wir Gewerke übergreifend die Gebäudetechnik und andere Effizienzmaßnahmen des Gebäudebetriebs, der Gebäudehülle und/oder von Produktionsprozessen. Ein Energiedienstleister (Contractor) übernimmt die Identifikation von Einsparpotenzialen und Investitionen, wobei die Einsparungen vertraglich über die gesamte Laufzeit garantiert werden.

Förderung:
Die Förderhöhe beträgt bei jährlichen Energiekosten von bis zu 300.000 Euro (netto) 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 7.000 Euro. Bei Energiekosten über 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung maximal 10.000 Euro.

Bitte beachten Sie, dass die geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude nicht für Nicht-KMU Unternehmen gilt. Nicht-KMU Unternehmen sind solche mit mehr als 249 Mitarbeitern oder einem Umsatz über 50 Mio. Euro.