Leistungen

Energieausweis

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen möchten, ist es nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend, einen Energieausweis vorzulegen. Dieses gilt ebenso für Nichtwohngebäuden. Unsere ausgestellten Energieausweise haben eine Rechtsgültigkeit von 10 Jahren nach GEG. Der Energieausweis unterteilt sich in Verbrauch und Bedarf:

Energiebedarfsausweis:

Der Energiebedarfsausweis ermittelt und zeigt den Energiebedarf eines Gebäudes anhand von End- und Primärenergiedaten, die sowohl die Gebäudehülle als auch die technischen Anlagen berücksichtigen. Bei Nichtwohngebäuden wird zusätzlich die Beleuchtung einbezogen. Es besteht auch die Möglichkeit, sowohl Bedarfsausweise als auch Verbrauchsausweise auszustellen. Unsere Energieausweise enthalten Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen. Dieses gilt ebenso für Nichtwohngebäuden. Unsere ausgestellten Energieausweise haben eine Rechtsgültigkeit von 10 Jahren nach GEG. Der Energieausweis unterteilt sich in Verbrauch und Bedarf:

Energieverbrauchsausweis:

Beim Energieverbrauchsausweis wird der Verbrauch von Wärme (bei Nichtwohngebäuden auch der Betriebsstrom) anhand der letzten drei Jahresabrechnungen ermittelt. Dieser nutzerabhängige Verbrauch wird als End- und Primärenergieverbrauch im Energieausweis dokumentiert. Da der Energieverbrauchsausweis vom Nutzerverhalten abhängt, empfehlen wir für eine objektive Bewertung den Energiebedarfsausweis. Bei Neubauten ist ausschließlich der Energiebedarfsausweis zulässig.