Leistungen
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik zur Wärmeerzeugung, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung
BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden durch Verbesserungen an der Gebäudehülle. Dies umfasst unter anderem den Austausch oder die Verbesserung von Fenstern und Türen sowie die Isolierung der Außenwände und des Dachs.
Wohngebäude:
Maßnahme | Zuschuss in % | Zuschuss in Euro je Wohneinheit | Mit iSFP-Bonus* 5% zzgl. |
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Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen. Austausch von Fenstern, Außentüren und Außentoren. | 15% von maximal 60.000 € | bis zu 9.000 € | bis zu 12.000 € |
*Wird mit der geförderten Maßnahme ein im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohnge-
bäude“ geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach
Erstellung des iSFP in sinnvoll aufeinander abgestimmten Schritten umgesetzt und dabei mindestens eine Effizienz-
haus-Stufe erreicht, so erhöht sich der für diese Effizienzhaus-Stufe vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf
Prozentpunkte (iSFP-Bonus).
Nichtwohngebäude:
Pro Vorhaben kann eine Summe von bis zu 5 Mio. Euro beansprucht werden!
Maßnahme | Zuschuss in % | Höchstbetrag pro Quadratmeter Nettogrundfläche |
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Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen. Austausch von Fenstern, Außentüren und Außentoren. | 15% | bis zu 1.000 € |
BEG Einzelmaßnahmen Anlagentechnik zur Wärmeerzeugung:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Wohn- und Nichtwohngebäude identisch :
Art der Heinzungsanlage | Zuschuss je WE | Mit Austauschprämie für Ölheizung, Gasetagenheizungen und Gasheizungen alter als 20 Jahre von 10% |
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Solarkollektoranlagen | 25% von maximal 60.000 € | Keine Prämie |
Wärmepumpen | 25% von maximal 60.000 € | 35%. Beim Einsatz einer Sole-Wasser oder Wasser-Wasser Wärmepumpe erhöht sich er Zuschuss um zusätzliche 5%. |
Biomasseheizung | 10% von maximal 60.000 € | 20% |
Innovative Heizanlagen auf EE-Basis | 25% von maximal 60.000 € | 35% |
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit Biomasseheizung | 25% von maximal 60.000 € | 35% |
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) ohne Biomasseheizung | 20% von maximal 60.000 € | 30% |
Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbarer Energieanteil von mind. 25% | 25% von maximal 60.000 € | 35% |
Errichtung, Erweiterung, Anschluss an ein Wärmenetz mit erneuerbarem Energieanteil von mind. 55% | 25% von maximal 60.000 € | 35% |
BEG Einzelmaßnahmen Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage. Für die Heizungsoptimierung werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems einer mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe bzw. der Wärmeübergabe.
Wohngebäude:
Maßnahme | Zuschuss in % | Zuschuss in Euro je Wohneinheit | Mit iSFP-Bonus* 5% zzgl. |
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Anlagentechnik (außer Heizung) Lüftungsanlagen mit WRG Smart Home | 15% von maximal 60.000 € | bis zu 9.000 € | bis zu 12.000 € |
Heizungsoptimierung | 15% von maximal 60.000 € | bis zu 9.000 € | bis zu 12.000 € |
Nichtwohngebäude:
Pro Vorhaben kann eine Summe von bis zu 5 Mio. Euro beansprucht werden!
Maßnahme | Zuschuss in % | Höchstbetrag pro Quadratmeter Nettogrundfläche |
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Anlagentechnik: Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme, Kältetechnik zur Raumkühlung, raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung | 15% | bis zu 1.000 € |
Heizungsoptimierung | 15% | bis zu 1.000 € |
Um Fördermittel für das entsprechende Programm zu erhalten, bitten wir Sie, die beigefügte Vollmacht auszufüllen und unterschrieben per Scan an info@energieberatung-ck.de zu senden. Bitte geben Sie außerdem eine kurze Erläuterung zu Ihrem geplanten Sanierungsvorhaben ab und fügen Sie bei Bedarf das Angebot/Kostenvoranschlag des Handwerkers hinzu.